Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte
Der Bundesrat hat gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit der in der Schweiz eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft getreten.
Inhalt der Deklaration
Inhaltlich verlangt die Deklarationspflicht, dass der Konsument beim Kauf von Holz oder Holzprodukten über die Holzart und die geografische Herkunft des Materials informiert wird. Die Deklaration muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Produktes an den Konsumenten erfolgen. Der Begriff der Herkunft bezieht sich auf das Land, in welchem das Holz geerntet wurde.
Art und Herkunft des Holzes können auf dem Produkt selber, unmittelbar daneben, auf seiner Verpackung, am Regal oder in einem Katalog angegeben werden. Der Handelsname hat Priorität. Die Konsumenten sollen daraus selber den wissenschaftlichen Namen des Holzes ermitteln können.