Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz
Die Handelsgebräuche für Rohholz sind ab 2021 gültig. Die alte Ausgabe 2010 ist nicht mehr in Kraft und darf nun nicht mehr verwendet werden.
Empfehlungen
Die SELVA empfiehlt allen Waldeigentümern nur noch die aktuellen Handelsgebräuche für Rohholz zu verwenden. Beim Abschluss von Holzverkäufen sollen diese Sortiervorschriften konsequent angewendet werden. Diese Vorschriften können dann bei Diskussionen betreffend Qualitäten als Grundlage dienen.