Mehrwertsteuer
Gerne informieren wir hier über Aktualitäten rund um das Thema Mehrwertsteuer
Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine
Bisher waren nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen ab einem Umsatz von CHF 150'000.- mehrwertsteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf neu CHF 250'000.-.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
(Quelle: Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden)