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Personalgesetz

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Teilrevidiertes Personalgesetz für Mitarbeitende
des Kantons Graubünden

Das Personalgesetz regelt für den Kanton Graubünden die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der kantonalen Gerichte und der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten (mit Ausnahme der Graubündner Kantonalbank). Das ab 1. Januar 2023 geltenden teilrevidierte Personalgesetz sieht insbesondere Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Flexibilisierung des Altersrückstritt, den Ferien und bei der Förderung von Teilzeitarbeit vor.

Zur Medienmitteilung der Bündner Regierung

 

(Quelle: Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden)